Passend zu dem Sony-Skandal bin ich durch einen interessanten Artikel auf heise.de über den Start einer neuen Online-Kampagne für die Rechte der Privatkopierer auch auf eine andere, ganz ähnliche Seite gestoßen, die es schon seit März diesen Jahres gibt: iRights.info. Ich kann die Lektüre der dortigen Artikel nur wärmstens empfehlen. Es ist erfrischend, mal etwas anderes in diesem Zusammenhang zu sehen, als die Androhung der analen Penetration durch zukünftige Knastkollegen.
Es ist ja z.B. verboten, bei Tauschbörsen “offensichtlich rechtswidrig hergestelltes” Material herunterzuladen. Dazu folgender interessanter Absatz:
Ist ein Film dagegen bereits im Fernsehen gelaufen, wäre eine digitale Kopie desselben, die in einer Tauschbörse angeboten wird, nicht ohne weiteres „offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ worden. Es könnte sich ja auch um eine rechtmäßig hergestellte Privatkopie handeln. Neben diesen wohl eindeutigen Fällen ist jedoch noch vieles unklar.
Es scheint also demnach unstrittig zu sein, dass weder eine vom Fernsehen erstellte Kopie noch das herunterladen eines solchen Filmes rechtswidrig ist.
Desweiteren ist das Umgehen eines Kopierschutzes nicht strafbar, sondern nur zivilrechtlich, z.B. über Schadensersatzforderungen verfolgbar.
Dazu habe ich eine eigene Theorie, die vielleicht jemand juristisch kommentieren kann: Da bei “Datenklau” kein direkter materieller Schaden einhergeht, sondern der Schaden lediglich im Ausbleiben des Umsatzes entsteht, muss nachgewiesen werden, dass man ohne die Möglichkeit der illegalen Kopie das Original gekauft hätte, ansonsten ist kein Schaden entstanden. Hat man z.B. Kopien, deren Originale mehr gekostet hätten, als man – nach Abzug der Lebenshaltungskosten – an Geld überhaupt zur Verfügung hat, ist das schnell widerlegt.
Könnte es ironischerweise letzten Endes vor Gericht von Vorteil sein, wenn man möglichst viele Raubkopien hat? Denn man könnte gegenüber dem Kläger argumentieren, dass, selbst wenn man ohne Raubkopien all sein übriges Geld für DVDs ausgegeben hätte, man nur einen Bruchteil (z.B. 10%) der DVDs hätte überhaupt kaufen können. Der Kläger wird es schwer haben zu beweisen, dass ausgerechnet seine DVD eine von diesen gewesen wäre, also kann er folglich der Wahrscheinlichkeit nach auch nur den selben Bruchteil der Gewinnspanne der DVD als Schaden beanspruchen. Und dieser Bruchteil ist eben um so kleiner, je größer meine Raubkopiesammlung insgesamt ist. Logisch, oder?
Anders sieht das natürlich aus, wenn man illegale Kopien verkauft.
Ich habe den Artikel auch gelesen, verstehe aber nicht, warum ds Kopieren von Filmen die schon mal gesendet wurden strafbar sein soll?
Immerhin hätte man die ja ohne Sendereinblendung nie kaufen können!
Ist doch komisch oder?
Will, dass Paul wieder kommt.
An Speckrolle mit Fuß- Bauer Hose: Nun bieder Dich doch nicht so billig an. Der Paul kommt schon von selber wieder. Der weiss doch was er an uns hat!!!
Herr Lehmann, was ist das für ein unadequater Kommentar zu meinem Beitrag? Ich baue hier in mühevoller Kleinarbeit eine Phalanx der Logik auf, und Du meinst das mit Deiner provokanten Alogik torpedieren zu müssen!
Wieso? Das war doch die Fluehlingslolle, die torpediert hat. Der lange Hans hat nur mitgemacht!
Der Rest ist mir zu kompliziert!
Wo ist Paul???
Werde diesen Artikel FWD zu Juristen! 😉
@Pritschipessa de la ice: Ich bin hier.
@Icebaby: “Werde diesen Artikel FWD zu Juristen!”, was ist denn das für ein Deutsch? Garkeins, genau!
@Paul: stimmt doch garnicht, Du bist nicht hier.
@Sveenie: hier ist er auch nicht- schaue gleich nochmal unterm Tisch nach.
In Frankreich ist P2P legal! Juhuu! Auswandern!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69342